Haben Sie unwirksame Klauseln in ihren Verträgen?

Die Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V. besitzt eine Bescheinigung nach § 4 Unterlassungsklagengesetz. Sie darf deshalb unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen abmahnen und die Verwender zur Unterlassung zwingen. Sie darf auch gegen verbraucherschutzgesetzwidrige Praktiken vorgehen. Der Zuwiderhandelnde hat dann alle Handlungen zu unterlassen, die als Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz aufzufassen sind.

Diese Ansprüche können von der Schutzgemeinschaft auch klageweise durchgesetzt werden. Sie ist insoweit für Klagen aktivlegitimiert.

Bitte prüfen Sie ihre Bedingungen und teilen Sie uns alle Verstösse und jede verbraucherschutzgesetzwidrige Praxis mit, die ihnen auffällt!

Wir haben nachfolgend exemplarisch eine Auswahl der Verstösse zusammengestellt, welche in Frage kommen. Sollten Sie damit nicht zurechtkommen, empfehlen wir die komplette Prüfung ihrer Unterlagen -Bank Check- im Rahmen der Mitgliedschaft.

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