Der
Verbraucherschutzverein Schutzgemeinschaft für Bank und Sparkassenkunden
e.V. wurde am 16.10.1999 in Wunsiedel gegründet. Die Eintragung im
Vereinsregister (VR 516) erfolgte am 11.12.2001 beim Amtsgericht
Wunsiedel. Aufgrund einer Umstrukturierung beim Registergericht ist die SGB e.V. ab 2009 beim AG Hof (VR 10516) eingetragen.
Im Mai 2002 wurde der Verein
schließlich mit Urkunde vom 29.04.2002 mit Wirkung zum 01.05.2002 vom Bundesverwaltungsamt in die
Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Unterlassungsklagegesetz
eingetragen. Der Verein konnte nun Allgemeine Geschäftbedingungen und
wettbewerbswidriges Verhalten abmahnen und hat bei derartigen
Abmahnungen schon viele Erfolge für den Verbraucherschutz
erzielt hat.
Ebenso war die Schutzgemeinschaft immer wieder in den Medien präsent und geschätzter Gesprächspartner. Zur Zeit wird festgestellt,
dass sich die Banken, die unseren Zusammenschluss früher eher als einen
Art Stammtischbruderschaft betrachteten, heute deutlich vorsichtiger
gegenüber dem Verein agieren und seine Äusserungen teilweise schätzen,
jedenfalls aber respektieren.
Es kann abschliessend
versichert worden, dass der Verein auch weiter im Sinne des
Verbraucherschutzes zum Wohle unserer Gesellschaft weitergeführt werden
wird.
Nachfolgend drucken wir den aktuellen Zweck des Vereins ab, wobei darauf hinzuweisen ist, dass in den Bereichen Gesundheit und Ernährung, Wohnen und Bauen und Energiesparen zur Zeit keine Verbraucheraufklärungen- und beratungen erfolgen, da hierführ noch geeignete Spezialisten gesucht werden müssen.
Schon in der konstituierenden
Sitzung vom 16. 10. 1999 wurden die idealistischen Ziele des Vereins
festgelegt. Wer die Arbeit des Vereins
kennt. wird bestätigen können dass auf allen Beratungsgebieten schon
erhebliche Erfolge und gute Ergebnisse erzielt werden konnten.
Besonders im
Bank- Versicherungs- Wettbewerbs- ITBereich und im Verbraucherrecht wurden erhebliche
Missstände aufgedeckt, überwiegend beseitigt und die diesbezüglichen
Informationen den Mitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt. Ebenfalls erfolgten zahlreiche Aufklärungsgespräche mit
Mitgliedern und Verbrauchern.
Es ist festzuhalten, dass die
Schutzgemeinschaft der Bank und Sparkassenkunden e.V. schon einige
außergerichtliche und gerichtliche Erfolge erzielt.
Vereinszweck:
1. Zweck des Vereins ist die Interessen
der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Der Verein handelt
dabei nicht gewerbsmäßig und ist nicht nur vorübergehend tätig.
Zur Erreichung der
gesetzten Ziele wird der Verein z. B. zu folgenden Bereichen beraten:
- Verbraucherrecht,
Banken, Versicherungen, Finanzen, Unlauterer Wettbewerb,
Unterlassungsklagengesetz, unzulässige Vertragsbedingungen, Medien und
Telekommunikation, Altersversorgung, Gesundheit und Ernährung, Wohnen und Bauen,
Energiesparen.
Weiter wird der
Verein:
- gegenüber Verbänden und dem Gesetzgeber
die Interessen der Mitglieder vertreten
- umfassend ( aussergerichtlich und
gerichtlich )gegen Verstöße im Sinne des Verbraucherschutzes vorgehen (
Exemplarisch Verstösse z.B. gegen UWG, UKlaG, BGB, PreisangabenVO,
Verbraucherschutzgesetze (vgl. § 2 Abs. 2 UKlaG ))
- seinen Mitgliedern fachkundigen Rat zur
Verfügung stellen.
- Autoren gewinnen und publizistisch für
die Verbraucheraufklärung im Sinne der Satzung des Vereins tätig zu werden,
- Zusammenarbeit mit anderen speziell auf
Verbraucherschutz ausgerichteten oder sonstigen den Vereinszielen dienenden
Verbänden oder Vereinen pflegen
- mit anderen Verbraucherorganisationen
zusammenarbeiten und diese unterstützen
an die Medien herantreten, um die
Gedanken der Verbraucheraufklärung zu verbreiten.
- eigene Schriften herausgeben und diese
den Verbrauchern zugänglich machen.
- Marktübersichten für einzelne Bereiche
erarbeiten oder erarbeiten lassen, die den Vereinsmitgliedern oder der breiten
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden
- Forschungsaufträge für
wissenschaftliche Arbeiten vergeben und wissenschaftliche Arbeiten von
Studenten an Universitäten und Fachhochschulen fördern und unterstützen, soweit
die Themenstellung der Arbeit für die Ziele des Vereins von Bedeutung ist
- Preise oder Auszeichnungen für
besondere Verdienste um die Verbraucheraufklärung aussetzen und verleihen
- andere Aktivitäten betreiben die dazu
dienen können den Vereinszweck zu fordern